ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (= AGB)

Stand.: 04.04.2019

1. Anmeldung zur Ausbildung und Aufnahme

Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung zur Ausbildung akzeptiert der/die TeilnehmerIn die AGBs der PFA – PERSONAL FITNESS ACADEMY GmbH. Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist die Vollendung des 18.ten (in Ausnahmefällen des 16. ten oder 17.ten, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) Lebensjahres. Ein persönliches Aufnahmegespräch wird von der PFA angeboten und empfohlen, ist aber nicht zwingend notwendig.

Die Anmeldung ist rechtsgültig, sobald die im unterzeichneten Anmeldeformular ausgedrückte Willenserklärung der PFA – PERSONAL FITNESS ACADEMY elektronisch, postalisch oder persönlich zugegangen ist.

Bei Förderung durch öffentliche Stellen (WAFF oder AMS und ähnliche) gilt die Anmeldung auch dann als rechtsgültig, wenn die jeweilige Stelle ihre Förderzugsage ablehnt oder nachträglich zurückzieht. Anmeldungen von KundenInnen bedürfen in jedem Fall einer Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung kann durch jede schriftliche Bestätigung über die Kenntnisnahme der rechtsgültigen Anmeldung erfolgen. Wir sind berechtigt, Anmeldungen für eine Ausbildung ohne Angabe von Gründen auch noch nach einer übergebenen Anmeldebestätigung abzulehnen. Bei Lehrgängen mit beschränkter Teilnehmeranzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen für die Annahme maßgeblich.
Der/die TeilnehmerIn bestätigt mit der Anmeldung, dass er/sie körperlich gesund und fit ist, keine Krankheiten verbirgt und für alle Praxiseinheiten selbst verantwortlich ist.

2. Ausbildungspreis

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Ausbildungskosten sind laut § 6 Abs (1) Z 11 lit a UStG Nettobeträge. Die Ausbildungen können zumeist, wenn berufsfördernd, als Werbungskosten oder Betriebsausgabe abgeschrieben werden.

3. Zahlungsbedingungen

Das Ausbildungsentgelt kann per Überweisung oder SEPA Lastschriftverfahren bezahlt werden. Die Zahlungsbedingungen, wie Ratenzahlung oder Bankfinanzierung werden mit dem/der Kunden/Kundin individuell vereinbart. Ratenzahlungen können ausschließlich über das SEPA Lastschriftverfahren bezahlt werden. Zahlungen des/der Kunden/Kundin gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Workshops müssen zur Gänze vor Beginn der Veranstaltung gezahlt werden. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen ist Voraussetzung für unsere Leistungserbringung für unseren/unsere Kunden/Kundin. Wir behalten uns deshalb vor, in Zahlungsverzug befindliche Kunden/Innen an den Ausbildungen solange nicht teilnehmen zu lassen, bis die zur Zahlung fälligen Entgelte bezahlt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teil- oder Ratenzahlungen, treten auch allfällige Ratenzahlungsvereinbarungen außer Kraft. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Kann eine Abbuchung mittels SEPA-Lastschriftverfahren mangels Kontodeckung nicht durchgeführt werden, werden die anfallenden Bankspesen an den Kontoinhaber/Kursteilnehmer weiterverrechnet. Als Grundlage für die Höhe der SEPA-Abbuchungen gelten die Zahlungsvereinbarungen auf der Anmeldung. Ansonsten gilt die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung), sowie die Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen.

4. Mahn- und Inkassospesen, Zahlungsverzug

Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 4 % pro Jahr. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.”

5. Stornierung durch den Kunden

Der/die Kunde/Kundin ist berechtigt, den Vertrag zu nachstehenden Bedingungen zu stornieren. Jede Stornierung eines Vertrages hat schriftlich zu erfolgen. Für einen Rücktritt vom Vertrag gilt das allgemeine Vertragsrecht. Bei online übermittelter Anmeldung gilt das Fernabsatz- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG).

Wird eine Ausbildung nach Übermittlung der Anmeldung an die PFA weniger als 3 Monate vor Beginn der Ausbildung storniert, beträgt die Stornogebühr 25% vom jeweiligen Ausbildungspreis. Wird eine Ausbildung nach Übermittlung der Anmeldung an die PFA weniger als 45 Kalendertage vor Beginn der Ausbildung oder weniger als 30 Kalendertage vor Beginn des Workshop storniert, beträgt die Stornogebühr 50 % des jeweils vereinbarten Entgelts.

Wird eine Ausbildung nach Übermittlung der Anmeldung an die PFA weniger als 2 Wochen vor Beginn der Ausbildung storniert, beträgt die Stornogebühr 100% vom jeweiligen Ausbildungspreises. Für die Rechtzeitigkeit von Stornierungen des/der Kunden/Kundin ist der Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung bei uns maßgeblich. Wird eine Ausbildung nach Ausbildungsbeginn storniert und damit vorzeitig abgebrochen, umfasst die Stornogebühr ebenso das volle Entgelt. Jedoch können bereits geleistete Zahlungen im Ausnahmefall auf weitere Ausbildungen oder Workshops angerechnet werden. Ungeachtet allenfalls abweichender Zahlungsbedingungen gilt für diese Berechnung als vereinbart, dass der insgesamt vereinbarte Ausbildungspreis in jedem Fall in gleicher Höhe zugrunde zulegen ist.

Erfolgt keine schriftliche Stornierung ist auch bei Nichtteilnahme an der Ausbildung oder des Workshops in jedem Fall das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten.
Eine Unterbrechung der Ausbildung ist nach unserer schriftlichen Zustimmung und bei Beibehaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen möglich. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen und nach nachdrücklicher schriftlicher Aufforderung (die auch per Mail erfolgen kann), ist die PFA berechtigt, die Zahlungsabwicklung an ein Inkassobüro bzw. die Rechtschutzabteilung der PFA weiterzuleiten.

6. Änderungen der Kurszeiten oder Kursabsagen

Wir behalten uns das Recht vor, angekündigte Ausbildungstermine aufgrund organisatorischer oder kaufmännischer Erfordernisse oder Notwendigkeiten zu ändern, zu verschieben oder abzusagen. Wir behalten uns das Recht vor, angekündigte Ausbildungstermine abzusagen, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht wird, selbst wenn schon Buchungen für diesen Kurs vorliegen. Aus den gleichen Gründen sind wir berechtigt, eine bereits laufende Ausbildung einzustellen, in eine andere Ausbildung zu integrieren oder eine Verschiebung im Ablaufplan vorzunehmen. Der Kunde hat demnach keinen Anspruch auf Durchführung der gebuchten Ausbildung, da gleichwertiger Ersatz angeboten wird. Ein Ersatz darüber hinausgehender Nachteile, die dem Kunden aus solchen Ausbildungsänderungen im weitesten Sinn entstehen, oder sonstiger Vermögens- und Folgeschäden kann nicht – auch nicht im Wege des Schadenersatzes – uns gegenüber geltend gemacht werden.

7. Anwesenheitspflicht und Zeugnisse

Wenn nicht ausdrücklich anderes angegeben ist, gilt eine Mindestanwesenheit von 80 % der in den jeweiligen Ausbildungsbeschreibungen ausgewiesenen Unterrichtseinheiten als Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildungen und die Ausstellung eines Abschlusszeugnisses.

Das unentschuldigte Fernbleiben bei Prüfungen führt zu einer negativen Beurteilung. Versäumte Prüfungen können kostenpflichtig nachgeholt werden. Für jeden weiteren Prüfungsantritt werden 50€ verrechnet. Zeugnisse und Duplikate werden kostenpflichtig (10,00 Euro) auch für vergangene Jahre ausgestellt.

8. Haftung

Unsere Ausbildungen berechtigen Kunden im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zur gewerblichen, freiberuflichen oder unselbständigen Tätigkeiten. Die aus der Ausbildung erworbenen Kenntnisse begründen keinesfalls einen Haftungsanspruch gegenüber uns oder uns zurechenbaren Personen. Eine Haftung für Verletzungen des Kunden oder für Schäden an Sachen des Kunden während der Ausbildung wird – soweit es sich nicht um eine vorsätzliche grob fahrlässige Verursachung unsererseits handelt – jedenfalls ausgeschlossen. Rauchen und der Konsum von Alkohol oder berauschender Mittel in unseren Schulungszentren sowie Partnerbetrieben ist ausdrücklich untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss aus der Ausbildung. Gleiches gilt bei schweren disziplinären Vergehen oder grobem Fehlverhalten. In solchen Fällen ist trotzdem das volle vertraglich vereinbarte Entgelt zu leisten. Die Benutzung der Sportgeräte in den PFA Schulungsräumlichkeiten sind ohne Anwesenheit eines Trainers/Personal strengstens untersagt. Die PFA lehnt jegliche Verantwortung ab. Der/ die Kunde/Kundin akzeptiert mit den AGB´s auch die Hausordnung der PFA die in den Schulungsräumen ausgehängt ist.

9. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Durch die Anmeldung erklärt sich der/ die Kunde/Kundin mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Ausbildungs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Der/ die Kunde/Kundin stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Kontakt-, Adress- und Gesundheitsdaten zum Zweck der Ausbildungs- und Prüfungsabwicklung bei der PFA PERSONAL FITNESS ACADEMY gespeichert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit bei der Geschäftsführung der PFA widerrufen werden. Die Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Die Schulungsinhalte, insbesondere unsere Skripten, sowie alle dem Kunden sonst überlassenen Unterlagen bleiben stets unser geistiges und alleiniges Eigentum. Der Kunde erhält daran keine wie

immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Jede Vervielfältigung, etwa durch Nachdruck oder Kopieren, oder jede sonstige Vervielfältigung oder Verbreitung unserer Ausbildungsunterlagen bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

10. Veröffentlichung von Fotos und Videoclips

Mit Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars erklärt sich der/ die Kunde/Kundin explizit einverstanden, dass im Rahmen der Aus- und Weiterbildung Foto- und Videoclips von der PFA angefertigt, verwendet und veröffentlicht werden. Der/ die Kunde/Kundin erklärt sich damit einverstanden, dass die Verwendung und Veröffentlichung der Fotos und Videoclips, auf denen der/die Kunde/Kundin erkennbar ist, insbesondere auch auf der Internet-Seite der PFA im sozialen Netzwerk „facebook“ für Dritte ersichtlich sein wird und auch von Dritten geteilt werden kann.

11. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

12. Allgemeine Bestimmungen

Änderungen und Ergänzungen eines schriftlich abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu deren Rechtsverbindlichkeit wieder der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen vom

Schriftformerfordernis. Mündlichen Nebenabreden kommt nur bei schriftlicher Bestätigung Rechtsverbindlichkeit zu. Soweit im Ausbildungsprogramm personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sich diese in gleicher Weise auf Frauen und Männer. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

13. Blended Learning

Durch den Zugang zu unserem PFA E-Learning erhält der/die Teilnehmer/in die Möglichkeit, ausbildungsbezogene Videos anzusehen. Die PFA ist und bleibt Eigentümer dieser Videos. Diese Videos sind ausschließlich für die eigene Nutzung und auch nur für jene Person bestimmt, welche einen individuellen Zugangslink dafür von der PFA erhalten hat. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung – und ähnliches – der Videos führt zu einem angemessenen Entgelt für die PFA sowie Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen von der PFA gegen den/die Verletzer/in der Rechte.

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